Gesetzliche Grundlagen:
Bei der Konstanzprüfung in der Direktradiographie werden mit Hilfe des Dosismessgeräts Dosimax plus und dem Prüfkörper ETRA die Kenngrößen nach DIN 6868-3.
- Dosis
- optische Dichte
- Abweichung zwischen Lichtfeld und Nutzstrahlenfeld
bestimmt. Zusätzlich ist eine visuelle Prüfung der Homogenität und Störstellenfreiheit sowie Kontrast- wiedergabe des Stufenkeils durchzuführen.
Der Kassettenandruck ist bei Verdacht, mindestens jedoch jährlich mit der Prüfplatte FFA 4090 R zu prüfen.
Die DIN 6868-4 wurde im vergangenen Jahr überarbeitet und veröffentlicht. Für die Konstanzprüfung benötigen Sie unseren neuen Prüfkörper Primus welcher dieser neuen Norm entspricht und für konventionelle und digitale Durchleuchtung nutzbar ist.
Die Prüfpunkte lauten hier:
- optische Dichte bei RBV-Aufnahmen
- Auflösungsvermögen
- Kontrast
- Nutzstrahlenfeld
- Dosisleistung bzw. Dosis
Die Prüfung nach DIN 6868-3 und -4 werden monatlich, mit Abstimmung der zuständigen ärztlichen Stelle, vierteljährlich durchgeführt.
Für die Prüfung der DSA-spezifischen Funktionen wird nach DIN 6868-8 ein besonderer Prüfkörper benötigt: RöVi-8. Er besteht der DIN entsprechend aus folgenden Elementen:
- einem Schwächungskörperaus Acrylglas (150x150x57)
- einer Dynamiktreppe aus Kupfer, von 0,2 - 1,4 mm aufsteigend
- mit zusätzlichem Kontrastsprung von 1,4 mm Cu auf 0,2 mm
- einem beweglichen Einsatz mit Al-Streifen zur Gefäßsimulation
Geprüft werden
- Dosis je Bild
- Dynamikbereich und Kontrastempfindlichkeit
- Auflösungsvermögen
- Artefakte
Das Prüfungsintervall ist ebenfalls monatlich bzw. vierteljährlich.
Die Überprüfung der Filmverarbeitung erfolgt gemäß DIN 6868-2 mit einem Sensitometer und einem Densitometer. Das Densitometer wird auch für die Bestimmung der optischen Dichte der Prüfkörperaufnahme benötigt.
