Gesetzliche Grundlagen:
Obwohl computertomographische Untersuchungen nur etwa 6% aller Röntgenuntersuchungen ausmachen, sind sie für rund 50 Prozent der kollektiven Patientenexposition verantwortlich.
Deshalb steht die Dosismessung - neben der Überprüfung der Bildqualität - auch im Mittelpunkt der Qualitätssicherung.
Die Konstanzprüfung an computertomographischen Einrichtungen wird nach DIN EN 61223-2-6 durchgeführt:
Die Norm enthält folgende Prüfpostionen:
- Rauschen
- Gleichförmigkeit
- Mittlere CT-Zahl
- Räumliche Auflösung
- Schichtdicke
- Dosis
- Positionierung des Patienten-Lagerungstisches
Die Parameter für die Überprüfung der Bildqualität werden mit einem Prüfkörper ermittelt, der i.d.R. mit dem Computertomographen vom Hersteller geliefert wird. Für die Dosismessung ist ein spezielles Kopf- und Körperphantom aus PMMA vorgeschrieben. Es wird mit einer stabförmigen Ionisationkammer DCT10-RS und einem Dosimeter DOSIMAX plus A HV benutzt. Bestimmt wird der sogenannteCTDI-Wert (Computed Tomography Dose Index), Computertomographie-Dosisindex, ein Integral des Dosisprofils, längst einer Geraden zur Tomographieebene. Der CTDI-Wert muss mindestens halbjährlich gemessen werden, zusätzlich nach jeder größeren Wartungsarbeit.
Weitere Informationen können Sie dem Fachbuch "Strahlenexposition in der Computertomographie" entnehmen.
Darüber hinaus bietet IBA Dosimetry noch eine breite Auswahl an Prüfkörpern und Phantomen, die über die Forderung der DIN hinausgehende Überprüfungen der Bildqualität erlauben.
