Konstanzprüfung |
Nach § 16 Abs. 3 RöV muss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch monatlich, eine Konstanzprüfung durchgeführt werden, durch die ohne mechanische oder elektrische Eingriffe festzustellen ist, ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenexposition den Angaben in der letzten Aufzeichnung einer Abnahmeprüfung noch entsprechen.
Die Durchführung der Konstanzprüfung wird in DIN- und IEC-Normen sowie in Richtlinien geregelt.
Die verwendeten Messgeräte müssen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden.
